Wir fördern Programme rund um HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen (STI).
Ziel ist die Unterstützung von Maßnahmen zur Aufklärung, Prävention und Gesundheitsförderung – insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem.
Förderfähig sind Programme, die:
- Wissen über HIV, Aids und STI vermitteln,
- zur Früherkennung beitragen,
- der Gesundheitsförderung von HIV-positiven oder besonders gefährdeten Menschen dienen
Wer kann einen Antrag stellen?
- Beratungsstellen und ähnliche gemeinnützige Einrichtungen
- Vereine der freien Wohlfahrtspflege
- Öffentliche Institutionen (z. B. Gesundheitsämter)
Was wird finanziert?
- Erstförderung und Anschubfinanzierung
- Programmbezogene Sach- und Honorarkosten
- Eigenanteil ist i. d. R. erforderlich
Antragstellung & Ablauf
- Programmantrag ausfüllen:
- Bevorzugt per E-Mail
- Bearbeitung & Rückmeldung:
- Eingang wird binnen fünf Werktagen bestätigt
- Bei Antragssummen über 4.000 Euro: Entscheidung im folgenden Quartal
- Bei Antragssummen bis 4.000 Euro: Laufende Bearbeitung
- Förderentscheidung:
- Schriftliche Zusage
- Keine Rechtsansprüche – Vergabe erfolgt ausschließlich aus Spendengeldern
- Förderung kann nur nachrangig zu Leistungen staatlicher bzw. kommunaler Programm oder Zuschüsse der Sozialversicherungen erfolgen (Fehlbedarfsfinanzierung)
Nach Programmabschluss
- Verwendungsnachweis erforderlich
- Bitte unterstützen Sie unsere Öffentlichkeitsarbeit mit Infos zu Ihrem Programm (Texte, Bilder, Flyer, Videos). Diese Inhalte helfen uns bei der Spendenakquise und kommt wiederum Ihrer Arbeit zugute.
Senden Sie den Antrag bevorzugt per E-Mail an:
foerderung@aids-stiftung.de
oder postalisch an:
Deutsche AIDS-Stiftung
Programme und Förderungen
Münsterstraße 18
53111 Bonn
Beispiele förderfähiger Programme
- Frühstückstreffs in Beratungsstellen
- Aufklärungsarbeit/-kampagnen
- Schnelltestangebote
- Angebote für besonders benachteiligte Zielgruppen






