Bußgelder zuweisen

Mit Geldauflagen unsere Arbeit unterstützen

Seit über 30 Jahren setzt sich die Deutsche AIDS-Stiftung für Menschen mit HIV und Aids ein – engagiert, nachhaltig und bundesweit. Mit Ihrer Hilfe fördern wir Projekte, die das Leben HIV-positiver Menschen konkret verbessern: etwa durch betreutes Wohnen, berufliche Qualifizierung oder psychosoziale Begleitung.

Als Strafrichterin, Strafrichter oder Vertreterin bzw. Vertreter der Staatsanwaltschaft haben Sie die Möglichkeit, Bußgelder oder Geldauflagen zuzuweisen. Wir freuen uns, wenn Sie bei Ihrer nächsten Entscheidung die Deutsche AIDS-Stiftung berücksichtigen.

Warum Ihre Zuweisung bei uns in guten Händen ist

Die Deutsche AIDS-Stiftung erfüllt alle relevanten Voraussetzungen für die Annahme von Geldauflagen seit unserer Gründung 1987 mit nachgewiesener Sorgfalt und Transparenz. Wir versichern Ihnen:

  • Zuverlässige und fristgerechte Abwicklung
  • Datenschutzkonforme Verarbeitung aller Zahlungseingänge
  • Einhaltung der Rechenschaftspflichten bei den Oberlandesgerichten und Generalstaatsanwaltschaften 
  • Aktuelle Informationen über satzungsrelevante Änderungen
  • Hilfreiche Materialien wie Überweisungsträger mit dem Vermerk „keine Spende“ gemäß § 10b EStG sowie Adressaufkleber mit unserem Geldauflagenkonto

Die Stiftung ist bundesweit in allen Listen vertreten.

Gemeinsam stark für Menschen mit HIV

Mit Ihrer Bußgeldzuweisung leisten Sie einen direkten Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Menschen mit HIV. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung.

Geldauflagenkonto

Sparkasse KölnBonn

IBAN: DE40 3705 0198 1992 9939 96

BIC: COLSDE33

Ihre Ansprechpartnerin

Elli Keller

Bußgeldzuweisungen

Telefon: 0228 60469-32

elli.keller@aids-stiftung.de