Stiften und vererben

Etwas weitergeben, das bleibt

Für viele Menschen ist es ein tröstlicher Gedanke, dass nach dem eigenen Leben etwas von dem weiterwirkt, was ihnen wichtig war. Etwas, das Hoffnung schenkt, hilft und Zukunft möglich macht.

Mit einer Zustiftung, einem Stiftungsfonds oder einer testamentarischen Verfügung zugunsten der Deutschen AIDS-Stiftung können Sie genau das bewirken: Hilfe für Menschen mit HIV und Aids, über Generationen hinweg.

Denn HIV und Aids sind noch immer nicht heilbar. Weltweit leben Millionen Menschen mit dem Virus – viele von ihnen in Ausgrenzung, Armut oder Angst. Auch in Deutschland erfahren HIV-positive Menschen Stigmatisierung, Einsamkeit und Unsicherheit, gerade im Alter.

Mit Ihrer Unterstützung setzt sich die Deutsche AIDS-Stiftung dafür ein, dass Menschen mit HIV in Würde leben können. Wir klären auf, fördern Forschung, unterstützen Projekte in Deutschland und weltweit und stehen Menschen in schwierigen Lebenssituationen konkret zur Seite.

Gemeinnütziges Vererben

Beim Vererben gibt es Dinge zu beachten, damit alles später so geregelt ist, wie Sie es wünschen. Zum Beispiel kann die gesetzliche Erbfolge eine Rolle spielen. Und selbstverständlich ist das Testament wichtig: Es sollte rechtssicher geschrieben sein, damit es später keine Unklarheiten gibt. Auf was man achten sollte, steht in unserer kostenlosen Broschüre.

Broschüre "Gemeinsam für Zukunft sorgen" bestellen

Unser Erbenrechner

Sie möchten unkompliziert und ohne Eingabe persönlicher Daten einen Überblick über die Verteilung Ihres Erbes bekommen? Der Erbenrechner hilft dabei. Sie erfahren in wenigen Schritten und übersichtlich, wie hoch die sogenannten Pflichteile sind und auch, über welchen Anteil Sie durch Erstellen eines Testaments frei verfügen können.

Wertvolle Informationen und Praxistipps erhalten Sie in unseren drei etwa 15-minütigen Videos zum Thema Stiften oder vererben auf YouTube:

Viele Informationen zum Thema Vererben, inklusive einer Liste von Fachanwälten, hält auch diese Seite für Sie bereit: www.erbrechtsinfo.com

Zustiftung

Mit einer Zustiftung stärken Sie dauerhaft das Stiftungskapital der Deutschen AIDS-Stiftung. Ihr Beitrag bleibt erhalten, nur die Erträge fließen in unsere Hilfsprojekte. So wirkt Ihre Unterstützung langfristig und verlässlich.

Eine Zustiftung ist bereits ab 2.000 Euro möglich und jederzeit möglich.

Stiftungsfonds

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Wenn Sie Ihr Engagement mit einem Namen verbinden möchten, wie zum Beispiel mit einer Person, die Ihnen viel bedeutet, kann ein Stiftungsfonds der richtige Weg sein.
Der Fonds wird unter dem Dach der Deutschen AIDS-Stiftung geführt, professionell verwaltet und wächst auf Wunsch weiter – auch durch Zuwendungen von Familie oder Freunden. Außerdem können Sie bestimmen, für welchen Förderbereich der Ertrag verwendet werden soll.

Ein Stiftungsfonds ist ab 5.000 Euro möglich.

Treuhandstiftung

Mit einer Treuhandstiftung schaffen Sie unter dem Dach der Deutschen AIDS-Stiftung eine eigene Stiftung, ohne bürokratischen Aufwand und ohne Gründungskosten. Sie bestimmen den Namen, den Förderzweck und die Ausgestaltung. Die Treuhandstiftung wird von uns rechtlich und wirtschaftlich getrennt verwaltet.

Eine Treuhandstiftung ist ab 20.000 Euro möglich und kann auch im Testament bedacht werden.

Alle Formen der Zustiftung sind steuerlich absetzbar.

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Die Deutsche AIDS-Stiftung ist Mitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“.

Sie trägt das Erbschaftssiegel.

Mehr erfahren Sie unter www.erbschaftssiegel.de.

Ihre Ansprechpartner*innen

Ralf Pütz

Leiter Programmförderung

Telefon: 0228 60469-26

ralf.puetz@aids-stiftung.de

Andrea Babar

Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising

Telefon: 0228 60469-37

andrea.babar@aids-stiftung.de