Seit Jahrzehnten ist die Deutsche AIDS-Stiftung eine verlässliche Hilfsorganisation. Das verdanken wir wesentlich unseren treuen Unterstützenden. Und Menschen, denen es ein Anliegen ist und war, die Arbeit der Stiftung langfristig zu sichern. Zum Beispiel mit einer Zustiftung. Oder sie unterstützen uns mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis. Sie alle können sicher sein: Etwas von dem, was ihnen wichtig ist, wirkt später weiter.
Gemeinnütziges Vererben
Beim Vererben gibt es Dinge zu beachten, damit alles später so geregelt ist, wie Sie es wünschen. Z. B. kann die gesetzliche Erbfolge eine Rolle spielen. Und selbstverständlich ist das Testament wichtig. Es sollte rechtssicher geschrieben sein, damit es später keine Unklarheiten gibt. Auf was man achten sollte, steht in unserer kostenlosen Broschüre.
Unser Erbenrechner
Sie möchten unkompliziert und ohne Eingabe persönlicher Daten einen Überblick über die Verteilung Ihres Erbes bekommen? Der Erbenrechner hilft dabei. Sie erfahren in wenigen Schritten und übersichtlich, wie hoch die sogenannten Pflichteile sind und auch, über welchen Anteil Sie durch Erstellen eines Testaments frei verfügen können.
Wertvolle Informationen und Praxistipps erhalten Sie in unseren drei etwa 15-minütigen Videos zum Thema Stiften oder vererben auf YouTube:
Viele Informationen zum Thema Vererben, inklusive einer Liste von Fachanwälten, hält auch diese Seite für Sie bereit: www.erbrechtsinfo.com
Zustiftung
Eine Zustiftung in das Kapital der Deutschen AIDS-Stiftung ist jederzeit möglich. Der gewählte Betrag erhöht das Vermögen der Stiftung. Mit den Erträgen daraus fördert die Stiftung Projekte. Je mehr Zustiftungen wir erhalten, umso mehr können wir fördern. Eine Zustiftung ist ab 2.000 Euro möglich.
Stiftungsfonds
Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Der Unterschied: Sie können Ihrem Fonds einen Namen geben. Z. B. den Namen einer Person, die Ihnen viel bedeutet. Und Sie können bestimmen, für welchen Arbeitsbereich der Deutschen AIDS-Stiftung der Ertrag aus Ihrem Fonds verwendet werden soll. Zum Beispiel für internationale Projekte. Ein Stiftungsfonds ist ab 5.000 Euro möglich.
Treuhandstiftung
Ein größerer Betrag ab 20.000 Euro ist in einer Treuhandstiftung gut aufgehoben. Dann verwaltet die Deutsche AIDS-Stiftung Ihre Stiftung als Sondervermögen mit eigener Buchführung. Auch das Einrichten einer Treuhandstiftung ist für Sie kostenlos.
Alle Formen der Zustiftung sind steuerlich absetzbar.
Die Deutsche AIDS-Stiftung ist Mitglied der Initiative „Mein Erbe tut Gutes. Das Prinzip Apfelbaum“.
Sie trägt das Erbschaftssiegel.
Mehr erfahren Sie unter www.erbschaftssiegel.de.
Ihre Ansprechpartner*innen
Andrea Babar
Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
Telefon: 0228 60469-37








