Bußgeld & Geldauflagen
Ihre Zuweisung ermöglicht Hilfe für HIV-positive und an Aids erkrankte Menschen
Seit über 30 Jahren engagiert sich die Deutsche AIDS-Stiftung gegen HIV und Aids und fördert die Gesundheit. Die Deutsche AIDS-Stiftung fördert Hilfsprojekte, die HIV-positive Menschen in ihrem Alltag unterstützen. Hierzu zählen Projekte in den Bereichen betreutes Wohnen, Qualifizierung und vielen mehr.
Als Strafrichter_in oder Staatsanwaltschaft entscheiden Sie über die Vergabe von Bußgeldzuweisungen. Wir würden uns selbstverständlich sehr freuen, wenn Sie die Deutsche AIDS-Stiftung bei Ihrer nächsten Zuweisung berücksichtigen würden!
Die Deutsche AIDS-Stiftung erfüllt alle Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern. Schon seit unserer Gründung 1987 unterstützen uns Staatsanwaltschaften und Gerichte durch ihre Zuweisungen. Wir garantieren:
Helfen Sie uns mit der Zuweisung einer Geldauflage, Menschen mit HIV und Aids zu stärken. Herzlichen Dank!
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an Katrin Groos (Telefon 0228 60469-31 oder E-Mail ») wenden.
Katrin Groos
Leiterin Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0228 6046931