Stiften oder vererben
Es gibt verschiedene Wege, um langfristig zu helfen
Seit Jahrzehnten ist die Deutsche AIDS-Stiftung eine verlässliche Hilfsorganisation. Das verdanken wir wesentlich unseren treuen Unterstützenden. Und Menschen, denen es ein Anliegen ist und war, die Arbeit der Stiftung langfristig zu sichern. Sie haben sich entschieden, mit einer sogenannten Zustiftung zu helfen. Oder die Deutsche AIDS-Stiftung mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zu unterstützen. Manche lassen uns wie Herr B. wissen: „Jetzt, wo ich mit meinem Testament alles eindeutig geregelt habe, geht es mir noch besser.“
Für die meisten Menschen ist es ein gutes Gefühl, ihre Zukunft geplant zu haben. Wenn sie wissen, dass alles so geschieht, wie sie es möchten, sind sie froh. Sie können sicher sein: Etwas von dem, was ihnen wichtig ist, wirkt später weiter.
Gemeinnütziges Vererben
Mit einem Testament oder Vermächtnis lässt sich bestimmen, ob und wie viel des eigenen Vermögens eine Organisation wie die Deutsche AIDS-Stiftung erhalten soll. Damit diese damit weiterarbeiten und Gutes tun kann. Beim Vererben gibt es Dinge zu beachten, damit alles später so geregelt ist, wie Sie es wünschen. Z. B. kann die gesetzliche Erbfolge eine Rolle spielen. Und selbstverständlich ist das Testament wichtig. Es sollte rechtssicher geschrieben sein, damit es später keine Unklarheiten gibt. Auf was man achten sollte, steht in unserer kostenlosen Broschüre.
Sie möchten unkompliziert und ohne Eingabe persönlicher Daten einen Überblick über die Verteilung Ihres Erbes bekommen?
Der Erbenrechner hilft dabei. Sie erfahren in wenigen Schritten und übersichtlich, wie hoch die sogenannten Pflichteile sind und auch, über welchen Anteil Sie durch Erstellen eines Testaments frei verfügen können.
Hier geht es zum Erbenrechner
Gemeinsam für Zukunft sorgen
Es ist unkompliziert die Deutsche AIDS-Stiftung langfristig zu unterstützen. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Je nachdem, was zur eigenen Situation passt.
Informationen haben wir in dieser kostenlosen Broschüre zusammengestellt:
„Stiften und Vererben. Gemeinsam für Zukunft sorgen“. Darin zeigen wir, wie und wo die Deutsche AIDS-Stiftung aktiv ist. Wir haben praktische Unterlagen beigelegt und zeigen, was man beim Zustiften und gemeinnützigen Vererben beachten sollte.
Hier können Sie die Broschüre einfach und kostenlos bestellen. Oder lassen Sie uns gerne telefonisch (0228 – 60 46 9-37) wissen, wenn wir Ihnen unsere Information zuschicken dürfen.
Eine sogenannte Zustiftung in das Kapital der Deutschen AIDS-Stiftung ist jederzeit möglich. Der gewählte Betrag erhöht das Vermögen der Stiftung. Grundstockvermögen der Deutschen AIDS-Stiftung darf nicht angetastet werden und muss sicher angelegt sein. Mit den Erträgen daraus fördert die Stiftung betroffene Menschen und Projekte. Je mehr Zustiftungen wir erhalten, umso mehr können wir fördern. Eine Zustiftung ist ab 2000 Euro möglich.
Der sogenannte Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Der Unterschied: Sie können Ihrem Fonds einen Namen geben. Z. B. den Namen einer Person, die Ihnen viel bedeutet. Und Sie können bestimmen, für welchen Arbeitsbereich der Deutschen AIDS-Stiftung der Ertrag aus Ihrem Fonds verwendet werden soll. Zum Beispiel für internationale Projekte. Ein Stiftungsfonds ist ab 5000 Euro möglich.
Ein größerer Betrag ab 20 000 Euro ist in einer Treuhandstiftung gut aufgehoben. Dann verwaltet die Deutsche AIDS-Stiftung Ihre Stiftung als Sondervermögen mit eigener Buchführung. Auch das Einrichten einer Treuhandstiftung ist für Sie kostenlos.
Alle Formen der Zustiftung sind steuerlich absetzbar.
Wir sind für Sie da
Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Wünsche. Wenn Sie Fragen haben, helfen wir weiter. Seit vielen Jahren berät unser Mitarbeiter Ralf Pütz zu „Stiften und Vererben“. Er weiß, dass die Entscheidung für eine Zustiftung oder für das gemeinnützige Vererben ein Schritt ist, der zumeist mit Fragen verbunden ist. Für ein Gespräch hat er jederzeit ein offenes Ohr.
Viele Informationen zum Thema Vererben, inklusive einer Liste von Fachanwälten, hält auch diese Seite für Sie bereit: www.erbrechtsinfo.com