Individuelle Hilfe für HIV-positive Menschen in einer materiellen Notlage
Die Deutsche AIDS-Stiftung unterstützt HIV-positive Menschen, die sich in einer materiellen Notlage befinden. Anträge auf diese Unterstützung können entweder direkt oder über eine lokale Beratungsstelle an die Deutsche AIDS-Stiftung gestellt werden.
Zunächst informieren wir Sie aktuell für das Jahr 2021 über die Förderung der Deutschen AIDS-Stiftung in Zeiten der Corona-Pandemie:
Die Corona-Pandemie hat uns alle weiterhin fest im Griff und die Auswirkungen der Pandemie sind im Alltag und bei unserer täglichen Arbeit deutlich spürbar.
Nachdem bereits 2020 sämtliche Benefizveranstaltungen nicht stattfinden konnten und uns somit keine Erlöse für unsere Arbeit zur Verfügung standen, erwarten wir auch zumindest für die erste Jahreshälfte 2021 keine Besserung. Die fehlenden Einnahmen haben auch Auswirkungen auf unsere Fördermöglichkeiten.
Bei unserer Projektförderung möchten wir uns im laufenden Jahr auf die Projekte konzentrieren, die zur Förderung gesunder Lebenswelten im Sinne des Präventionsgesetzes (§ 20a SGB V) durchgeführt werden. Für diese Förderung stehen uns die Mittel des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) zur Verfügung. Hierzu planen wir im ersten Quartal 2021 eine Online-Informationsveranstaltung, um den interessierten Beratungsstellen die Förderkriterien im Detail vorzustellen und sie bei der Antragsstellung zu unterstützen. Genaue Informationen zu der Veranstaltung werden wir den Beratungsstellen im Verlauf des Januars/Februars zukommen lassen.
Weiterhin werden wir Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention in Bereichen HIV, Aids und sexuell übertragbare Infektionen fördern. Auch, wenn unsere Mittel deutlich geringer ausfallen, werden wir weiterhin HIV-positive Menschen, die sich in einer besonders schwierigen Notlage befinden, im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Sollten wir dem Antrag einer Beratungsstelle bzw. einer DirektantragstellerIn nicht entsprechen können, bitten wir zu bedenken, dass die Bewilligung einer Unterstützung durch die Deutsche AIDS-Stiftung nur insoweit erfolgen kann, wie entsprechende Spendenmittel zur Verfügung stehen und eine freiwillige Leistung ist.
Die Fördermöglichkeiten werden laufend neu bewertet und die Entscheidungen an die jeweiligen Handlungsspielräume angepasst.
Voraussetzungen für eine Antragstellung
- Vorliegen einer materiellen Notlage, die nicht durch Ansprüche gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (Job-Center, Grundsicherungsamt, Krankenversicherung u.a.) gelöst werden kann.
- Vorliegen der Bedürftigkeit, d.h. das zur Verfügung stehende Einkommen liegt nicht über dem Arbeitslosengeld II- oder dem Sozialhilfe-Niveau.
- Die Notlage kann durch eine einmalige Förderung behoben werden. Regelmäßige Förderungen sind der Deutschen AIDS-Stiftung nicht möglich.
- Die Deutsche AIDS-Stiftung übernimmt keine Kosten, die bereits entstanden sind.
- Die Zuwendung der Deutschen AIDS-Stiftung ist ein Zuschuss, keine Vollfinanzierung. Ein Eigenanteil ist erforderlich.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular (englische Fassung: hier)
Hinweis: Das Antragsformular kann direkt am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Ebenso kann es auf dem Computer zwischengespeichert und später für Ergänzungen wieder geöffnet werden. - Ein ärztliches Attest über die HIV-Infektion im Original auf dem Briefbogen der Arztpraxis des behandelnden Arztes verfasst und mit Praxisstempel und Unterschrift des Arztes versehen (nur bei Erstantrag erforderlich).
- Nachweise der laufenden monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Bei Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung) genügt in der Regel der vollständige Bescheid inklusive Berechnungsbogen.
- Ein Anschreiben mit der Darstellung der belastenden sozialen und gesundheitlichen Lebensumstände sowie einer Beschreibung der materiellen Notlage bzw. der notwendigen Hilfe.
- Ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenaufstellung zu der benötigten Unterstützung.
Nach Erhalt der Antragsunterlagen sendet die Deutsche AIDS-Stiftung per Brief eine Bestätigung über den Eingang des Antrages und teilt Ihnen darin den Namen des Sachbearbeiters und dessen Kontaktdaten mit. Die Bewilligung einer Unterstützung durch die Deutsche AIDS-Stiftung ist eine freiwillige Leistung und kann nur insoweit erfolgen, wie entsprechende Spendenmittel zur Verfügung stehen. Ein Rechtsanspruch besteht daher nicht.
Wenn Sie vor oder nach der Antragstellung noch Fragen haben oder Informationen nachreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mittelvergabe gerne telefonisch für Rückfragen zur Verfügung:
Deutsche AIDS-Stiftung
Mittelvergabe
Münsterstraße 18, 53111 Bonn
Tel.: 0228 60469-0 (Montag–Freitag, 10–14 Uhr)
Fax: 0228 60469-96
E-Mail: mittelvergabe@aids-stiftung.de
Bitte übersenden Sie uns Ihren Antrag mit allen Nachweisen per Post, Fax oder E-Mail.