Individuelle Hilfe für HIV-positive Menschen in einer materiellen Notlage
Die Deutsche AIDS-Stiftung unterstützt HIV-positive Menschen, die sich in einer materiellen Notlage befinden. Anträge auf diese Unterstützung können entweder direkt oder über eine lokale Beratungsstelle an die Deutsche AIDS-Stiftung gestellt werden.
Auch, wenn unsere Mittel deutlich geringer ausfallen, werden wir weiterhin HIV-positive Menschen, die sich in einer besonders schwierigen Notlage befinden, im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Sollten wir dem Antrag einer Beratungsstelle bzw. einer DirektantragstellerIn nicht entsprechen können, bitten wir zu bedenken, dass die Bewilligung einer Unterstützung durch die Deutsche AIDS-Stiftung nur insoweit erfolgen kann, wie entsprechende Spendenmittel zur Verfügung stehen und eine freiwillige Leistung ist.
Die Fördermöglichkeiten werden laufend neu bewertet und die Entscheidungen an die jeweiligen Handlungsspielräume angepasst.
Voraussetzungen für eine Antragstellung
- Vorliegen einer materiellen Notlage, die nicht durch Ansprüche gegenüber gesetzlichen Kostenträgern (Job-Center, Grundsicherungsamt, Krankenversicherung u. a.) gelöst werden kann.
- Vorliegen der Bedürftigkeit, d. h. das zur Verfügung stehende Einkommen liegt nicht über dem Bürgergeld- oder dem Sozialhilfe-Niveau.
- Die Notlage kann durch eine einmalige Förderung behoben werden. Regelmäßige Förderungen sind der Deutschen AIDS-Stiftung nicht möglich.
- Die Deutsche AIDS-Stiftung übernimmt keine Kosten, die bereits entstanden sind.
- Die Zuwendung der Deutschen AIDS-Stiftung ist ein Zuschuss, keine Vollfinanzierung. Ein Eigenanteil ist erforderlich.
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
- Ein ausgefülltes Antragsformular (englische Fassung: hier)
Hinweis: Das Antragsformular kann direkt am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Ebenso kann es auf dem Computer zwischengespeichert und später für Ergänzungen wieder geöffnet werden. - Ein ärztliches Attest über die HIV-Infektion im Original auf dem Briefbogen der Arztpraxis des/r behandelnden Ärzt_in verfasst und mit Praxisstempel und Unterschrift des/r Ärzt_in versehen (nur bei Erstantrag erforderlich).
- Nachweise der laufenden monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Bei Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung) genügt in der Regel der vollständige Bescheid inklusive Berechnungsbogen.
- Ein Anschreiben mit der Darstellung der belastenden sozialen und gesundheitlichen Lebensumstände sowie einer Beschreibung der materiellen Notlage bzw. der notwendigen Hilfe.
- Ein Kostenvoranschlag oder eine Kostenaufstellung zu der benötigten Unterstützung.
Nach Erhalt der Antragsunterlagen sendet die Deutsche AIDS-Stiftung per Brief eine Bestätigung über den Eingang des Antrages und teilt Ihnen darin den Namen der Ansprechperson und dessen Kontaktdaten mit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Wenn Sie vor oder nach der Antragstellung noch Fragen haben oder Informationen nachreichen möchten, stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Mittelvergabe gerne telefonisch für Rückfragen zur Verfügung:
Deutsche AIDS-Stiftung
Mittelvergabe
Münsterstraße 18, 53111 Bonn
Tel.: 0228 60469-0 (Montag–Freitag, 10–14 Uhr)
Fax: 0228 60469-96
E-Mail: mittelvergabe@aids-stiftung.de
Bitte übersenden Sie uns Ihren Antrag mit allen Nachweisen per Post, Fax oder E-Mail.