Gremien
Gemeinsam für die Deutsche AIDS-Stiftung
Was tun die Gremien der Deutschen AIDS-Stiftung, und wofür sind sie im Einzelnen eigentlich zuständig?
Hier ist der Überblick:
Um diese herausgehobene Position angemessen zu besetzen, schlägt der Vorstand eine Person vor, die sich besonders um die Deutsche AIDS-Stiftung verdient gemacht hat. Seit März 2006 bekleidet Prof. Dr. hc. mult. Rita Süssmuth dieses Amt. Eine gute Wahl, denn sie gehörte zu den Gründern der Deutschen AIDS-Stiftung und war 20 Jahre Vorsitzende des Kuratoriums.
Im November 2021 verlieh der Stiftungsrat den Ehrenvorsitz ebenfalls an Rainer Ehlers. Er gründete 1987 die Deutsche AIDS-Stiftung Positiv leben und wirkte 1996 maßgeblich an der Fusion zur Deutschen AIDS-Stiftung mit. Seit Gründung der Stiftung engagiert er sich für HIV-positive Menschen.
Der Stiftungsrat der Deutschen AIDS-Stiftung, der mindestens einmal im Jahr zusammenkommt, beaufsichtigt die Arbeit der Stiftung. Er legt fest, nach welchen Grundlinien die Stiftung im Rahmen ihrer Satzung handelt und ist für die Berufung aller Mitglieder des Vorstands, des Kuratoriums und des Fachbeirates zuständig. Sehr wichtig ist der Stiftungsrat auch deshalb, weil er den Jahresbericht und den Wirtschaftsplan der Stiftung absegnet. Seine Mitglieder (max. acht) werden für vier Jahre berufen. Alle Einzelheiten zum Stiftungsrat finden sich in Paragraf 7 der Satzung.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Deutschen AIDS-Stiftung. Er verwaltet nicht nur das Vermögen, sondern verteilt auch die zur Verfügung stehenden Gelder. Er orientiert sich an den Beschlüssen des Stiftungsrates und den Empfehlungen des Kuratoriums und Fachbeirates. Die Amtszeit für die Mitglieder des Vorstands beträgt ebenfalls vier Jahre. Zurzeit besteht der Vorstand aus einem geschäftsführenden und einem ehrenamtlichen Mitglied.
Das Kuratorium, das sich mindestens einmal im Jahr trifft, dient in erster Linie als guter Berater für den Vorstand. Es trägt dazu bei, dass die Arbeit der Deutschen AIDS-Stiftung erfolgreich bleibt. So macht es zum Beispiel Vorschläge, wie sich die Erlöse aus Benefizveranstaltungen und das Spendenaufkommen im Allgemeinen erhöhen lassen. Eine weitere Aufgabe besteht darin, das Verständnis für HIV-infizierte oder an Aids erkrankte Menschen in der Gesellschaft zu verbessern. Die Mitglieder des Kuratoriums (max. 30) werden ebenso für vier Jahre berufen.
Wenn es um praktische Hilfe und Fragen rund um den Stiftungszweck geht, tritt der Fachbeirat der Deutschen AIDS-Stiftung auf den Plan. Dazu berät das Gremium den Vorstand in allen Bereichen, in denen zu entscheiden ist, wie die betroffenen Menschen besser zu betreuen oder versorgen sind – etwa durch Projekte, die es zu fördern gilt. Der Fachbeirat kommt mindestens zweimal pro Jahr zusammen, die Amtszeit der Mitglieder (max. zehn) beträgt auch hier vier Jahre.
Die Ehrenmitgliedschaft der Deutschen AIDS-Stiftung wird an Personen verliehen, die sich viele Jahre ganz besonders um die Deutsche AIDS-Stiftung und deren Leistungsfähigkeit verdient gemacht haben.
Erstmals verliehen wird die Ehrenmitgliedschaft 2022 an Arndt und Helmut Andreas Hartwig. Der Stiftungsrat und der Vorstand der Deutschen AIDS-Stiftung danken mit der Ehrenmitgliedschaft für die langjährigen, herausragenden Leistungen durch die mäzenatische Beratung zu Inhalten, in der Kommunikation und als Initiatoren der Operngala Bonn.